Direkt zum Inhalt

Folgeangebot

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Kreditgeber ist nach dem Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) verpflichtet, den Darlehensnehmer rechtzeitig vor einer Änderung des Kreditvertrages zu unterrichten. Spätestens drei Monate vor Auslaufen einer vereinbarten Zinsbindung oder einer Fälligkeit der gesamten Rückzahlungsforderung soll das Kreditinstitut dem Kunden seine Bereitschaft für ein Folgeangebot mitteilen oder ihn darauf hinweisen, dass es den Vertrag nicht verlängern wird. Damit wird der Kreditnehmer in die Lage versetzt, die anstehenden Veränderungen zu überblicken und sich darauf einzustellen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Folgeangebot"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Folgeangebot Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/folgeangebot-52994 node52994 Folgeangebot node37317 Kreditinstitute node52994->node37317 node52879 Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) node52994->node52879 node48087 Unternehmen node37317->node48087 node35599 Gewerbe node37317->node35599 node53389 Know-your-Customer-Prinzip (KYC) node53389->node37317 node38053 Kreditwürdigkeitsprüfung node38053->node37317 node52879->node37317 node35586 Grundschuld node52879->node35586 node49194 Zwangsvollstreckung node52879->node49194 node42471 Prolongation node52879->node42471
    Mindmap Folgeangebot Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/folgeangebot-52994 node52994 Folgeangebot node37317 Kreditinstitute node52994->node37317 node52879 Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) node52994->node52879

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete