Fuhrpark
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Gesamtheit der Fahrzeuge und der zur Transportausführung und Fahrzeugunterhaltung erforderlichen Einrichtungen eines Betriebes oder einer anderen Organisation mit zugehörigem Personal.
2. Buchhaltung: Konto für diejenigen abnutzbaren beweglichen Anlagewerte, die dem Transport dienen, wie Eisenbahnwagen und Lokomotiven, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Schlepper, Zugmaschinen etc.
Abschreibung: In der Handelsbilanz wird der Gesamtwert, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer länger ist als die der Abschreibung zugrunde gelegte, häufig auf 1 Euro abgeschrieben. Die steuerlichen Absetzungen müssen sich nach § 7 EStG richten.
3. Kostenrechnung: Fuhrparkkosten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung Balanced Scorecard Bilanzierung von Software Controlling Disagio Doppelte Buchhaltung Economies of Scale Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kapital Kennzahlen Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
eingehend
Fuhrpark
ausgehend