Fuhrunternehmer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Straßenverkehrsrechts für den Halter eines Fahrzeugs (Halter eines Kraftfahrzeuges), mit dem er gewerbsmäßig gegen Entgelt die Beförderung von Personen oder Gütern für eigene Rechnung betreibt. Der Fuhrunternehmer braucht nicht Eigentümer des Fahrzeugs zu sein.
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