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Funktionsintegration

Kurzerklärung
1. Begriff: a) I.w.S.: Integration mehrerer Funktionen an einem betrieblichen Arbeitsplatz. b) I.e.S.: (1) Integration (aus Sicht der Elektronischen Datenverarbeitung) der früher getrennten Funktionen Datenerfassung, Sachbearbeitung und Datenverarbeitung; (2) Integration mehrerer betriebswirtschaftlicher Teilfunktionen an einem Arbeitsplatz (z.B. Teile von Vorgangsketten). 2. Voraussetzung: Datenintegration, Dialogbetrieb. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff: a) I.w.S.: Integration mehrerer Funktionen an einem betrieblichen Arbeitsplatz.

b) I.e.S.:
(1) Integration (aus Sicht der Elektronischen Datenverarbeitung) der früher getrennten Funktionen Datenerfassung, Sachbearbeitung und Datenverarbeitung;
(2) Integration mehrerer betriebswirtschaftlicher Teilfunktionen an einem Arbeitsplatz (z.B. Teile von Vorgangsketten).

2. Voraussetzung: Datenintegration, Dialogbetrieb.

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Sachgebiete
Funktionsintegration
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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