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Polizeilich erfasste Wettbewerbsdelikte in Deutschland von 1995 bis 2010
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Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Gebietskartell"
Fachartikel (aus Springer DE Fachzeitschriften)
Dipl.-Kfm. Marcus Gerlach Mitglied der Geschäftsführung KS Aluminium-Technologie GmbH Hafenstr. 25 74150 Neckarsulm Kernthesen sind: Das chinesische Controllingverständnis betont die Funktion der Kontrolle stark. Das externe Rechnungswesen hat in China grundsätzlich einen höheren Stellenwert als das Controlling. Bei ... mehr

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Gebietskartell

Definition

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Kartell, meist in Form einer befristeten Vereinbarung selbstständiger Unternehmen über die Aufteilung ihrer Absatzgebiete im Interesse der Ersparung von Transport- und Werbungskosten. Gebietskartelle verstoßen potenziell gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV. Eine Gebietsaufteilung ist allenfalls für solche Austauschverträge legalisierbar, deren Abschluss ohne eine entsprechende Klausel nicht zumutbar ist (Beispiel: Ein Auftraggeber verbietet seinem Subunternehmer, der zugleich Wettbewerber auf dem relevanten Markt ist, dem von ihm im Auftrag bedienten Kunden eigene Angebote zu machen, d.h. dem Auftraggeber abzuwerben).

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Sachgebiete
Gebietskartell
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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