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GEMA

(weitergeleitet von Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. (GEMA))

Kurzerklärung
Abk. für Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung deutscher und ausländischer Urheberrechte auf dem Gebiet der Musik in der Bundesrepublik Deutschland; Sitz in Berlin und München. Die Rechtsprechung gewährt bei der Verletzung unkörperlicher Verwertungsrechte als Schadensersatz die doppelte Gebühr nach den GEMA-Tarifen. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Abk. für Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung deutscher und ausländischer Urheberrechte auf dem Gebiet der Musik in der Bundesrepublik Deutschland; Sitz in Berlin und München. Die Rechtsprechung gewährt bei der Verletzung unkörperlicher Verwertungsrechte als Schadensersatz die doppelte Gebühr nach den GEMA-Tarifen.

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Sachgebiete
GEMA
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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Die doppelte Buchhaltung (auch doppelte Buchführung genannt) ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht), welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1) durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Zugleich ist „doppelt“ auch im technischen ... mehr
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