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Gemeinsamer Markt

Kurzerklärung
1. Allgemein: Wirtschaftsunion; regionale Freihandelszone (Zollunion, Freihandelszone). 2. Gemeinsamer Markt im Rahmen der EU: EU, EG, EWG, EEA, Einheitlicher Binnenmarkt. 3. EU-Wirtschaftsrecht: Der Gemeinsame Markt ist ein zu einem Drittland oder mehreren Drittländern durch gemeinsame Außenhandelsgrenze abgegrenzter Raum des Wirtschaftens, der auf staatsgrenzenüberschreitenden Grundfreiheiten in einem Schutzsystem gegen Wettbewerbsverfälschungen beruht und von sektoralen und flankierenden Gemeinschaftspolitiken begleitet wird. Vgl. auch regionale Integration, Regionalismus. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Dr. Carsten Weerth
Lehrbeauftragter für International Trade Law an der Jacobs University Bremen
Jens Mester
Sprecherdienst der Kommission (SPP)
Buch zum Thema
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Ausführliche Erklärung

1. Allgemein: Wirtschaftsunion; regionale Freihandelszone (Zollunion, Freihandelszone).

2. Gemeinsamer Markt im Rahmen der EU: EU, EG, EWG, EEA, Einheitlicher Binnenmarkt.

3. EU-Wirtschaftsrecht: Der Gemeinsame Markt ist ein zu einem Drittland oder mehreren Drittländern durch gemeinsame Außenhandelsgrenze abgegrenzter Raum des Wirtschaftens, der auf staatsgrenzenüberschreitenden Grundfreiheiten in einem Schutzsystem gegen Wettbewerbsverfälschungen beruht und von sektoralen und flankierenden Gemeinschaftspolitiken begleitet wird.

Vgl. auch regionale Integration, Regionalismus.

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