gemischte Tätigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewerbesteuerlich das Betreiben eines Gewerbes neben und unabhängig von der sonstigen freiberuflichen Tätigkeit. Der eine gemischte Tätigkeit Ausübende wird nur mit seinem Gewerbe zur Gewerbesteuer herangezogen.
Übt jemand mehrere Tätigkeiten nebeneinander aus, die wirtschaftlich eng verflochten sind und auf einem einheitlichen Vertragswerk beruhen, so liegt ein einziger in vollem Umfang steuerpflichtiger Gewerbebetrieb vor, vorausgesetzt, dass eine der Tätigkeiten gewerblicher Natur ist. Der gewerbliche Teil gibt in diesem Fall der gesamten Tätigkeit sein Gepräge (sog. Geprägetheorie).
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