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Generalprävention

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Strafzweck, wonach Strafe der Abschreckung der Allgemeinheit (also anderer potenzieller Täter) dient.

    Gegensatz: Spezialprävention.

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    Zeitschriften

    Jörg Berwanger:Reaktionismus - ein hilfloser Leviathan geht seinen Weg
    ZRP, 2016, S. 56

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