Gesamtausgebot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gruppenausgebot; gemeinsames Ausgebot mehrerer Grundstücke im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 6 ZVG).
Gegensatz: Einzelausgebot.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Gesamtausgebot
ausgehend
eingehend
Gesamtausgebot
ausgehend