Gesamtumsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinn des Umsatzsteuerrechts (§ 19 III UStG) grundsätzlich alle steuerbaren Umsätze, also nicht innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren. Nicht zum Gesamtumsatz rechnen die meisten Bankumsätze und die der Grunderwerbsteuer oder Versicherungsteuer unterliegenden Vorgänge, falls es sich um Hilfsgeschäfte handelt, sowie eine Reihe weiterer nach § 4 Nr. 8i, 9b, 11–28 UStG steuerbefreiter Umsätze.
Von der Höhe des Gesamtumsatzes hängt die Besteuerung als Kleinunternehmer und die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ab. Für die verschiedenen Anwendungsfälle wird der Gesamtumsatz jeweils leicht modifiziert berechnet.
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