Geschäftsbesorgungsvertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
entgeltlicher Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand zur Besorgung eines Geschäfts für einen anderen verpflichtet (§ 675 I BGB). Eine solche Geschäftsbesorgung liegt nur vor bei einer selbständigen Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr zu sorgen hatte (z.B. Tätigkeit des Rechtsanwalts oder Steuerberaters für Klienten). Unterschied zum Auftrag durch Entgeltlichkeit. Auf den Geschäftsbesorgungsvertrag finden die meisten Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung, ausgenommen § 671 BGB (jederzeitiger Widerruf und Kündigung).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Geschäftsbesorgungsvertrag
ausgehend
eingehend
Geschäftsbesorgungsvertrag
ausgehend