Geschäftsjahresschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Gesamtschaden aus den innerhalb einer Abrechnungsperiode eingetretenen Versicherungsfällen.
Anders: Meldejahresschaden.
2. Merkmale: Der Schadenaufwand eines Geschäftsjahres umfasst Schadenzahlungen für in dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle und die korrespondierenden Regulierungsaufwendungen zuzüglich der Zuführungen zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, und wird als Geschäftsjahresschadenaufwand bezeichnet.
3. Rückversicherung: Über eine Jahresüberschadendeckung (Stop Loss) kann sich der Erstversicherer speziell vor Verlusten schützen, die einen bestimmten Geschäftsjahresschaden übersteigen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
eingehend
Geschäftsjahresschaden
ausgehend