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Gesetze

Kurzerklärung
1. Im formellen Sinn: Alle in einem förmlichen, meist in der Verfassung vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossene Rechtsvorschriften. 2. Im materiellen Sinn: Neben den Gesetzen im formellen Sinn auch Rechtsverordnungen, Satzungen und das Gewohnheitsrecht. Vgl. auch Bundesrecht, Landesrecht. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Im formellen Sinn: Alle in einem förmlichen, meist in der Verfassung vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossene Rechtsvorschriften.

2. Im materiellen Sinn: Neben den Gesetzen im formellen Sinn auch Rechtsverordnungen, Satzungen und das Gewohnheitsrecht.

Vgl. auch Bundesrecht, Landesrecht.

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Sachgebiete
Gesetze
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