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Getränkesteuer

Kurzerklärung
aufgrund der Kommunalabgabengesetze in einigen Ländern erhobene Gemeindesteuer auf die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Die Getränkesteuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz (häufig 10 Prozent) vom Einzelhandelspreis berechnet; vom Getränkeabgebenden geschuldet. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Buch zum Thema
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Ausführliche Erklärung

aufgrund der Kommunalabgabengesetze in einigen Ländern erhobene Gemeindesteuer auf die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Die Getränkesteuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz (häufig 10 Prozent) vom Einzelhandelspreis berechnet; vom Getränkeabgebenden geschuldet.

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Sachgebiete
Getränkesteuer
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