1. Unternehmungsgewinn (Jahresüberschuss): Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen eines Geschäftsjahres (Unternehmensergebnis).
2. Ermittlung des Gewinns: Erfolgsrechnung, Gewinnermittlung.
3. Behandlung des Gewinns (der Gewinnanteile): a) bei Personengesellschaften: Gewinn- und Verlustbeteiligung.
b) bei Kapitalgesellschaften: Gewinnausschüttung, Gewinnverwendung.
1. Betriebsgewinn: Differenz zwischen Erlösen und Kosten einer Periode (Betriebsergebnis; Deckungsbeitrag).
2. Neutraler Gewinn: Unternehmungsgewinn – Betriebsgewinn (neutrales Ergebnis).
Die Ermittlung des Gewinns kann auf unterschiedliche Weise erfolgen (Einkünfteermittlung). Der steuerpflichtige Gewinn unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und bildet den Ausgangswert für die Errechnung des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG).
Differenz zwischen Erlös U(x) und Kosten K(x):
G(x) = U(x) – K(x).
Die erste Ableitung dieser Funktion nennt man Grenzgewinn:
G' (x)=U' (x) – K' (x).
Der Grenzgewinn ist demnach die Gewinnveränderung, die sich ergibt, wenn eine Einheit zusätzlich produziert und verkauft wird. Er muss gleich Null werden, wenn ein Maximum bestimmt werden soll (notwendige Bedingung):

Hinreichend ist die Bedingung: