Gläubigerwechsel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Veräußerung von Problemkrediten stellt für die Kreditinstitute einen möglichen Weg dar, die Bilanzrelationen zu verbessern und auf diese Weise höhere Refinanzierungskosten (nach Basel II) zu verhindern. Nachdem zunächst überwiegend Firmenkredite, aber auch Kaufkredite im Fokus standen, sind mittlerweile auch größere Pakete von sog. Non Performing Loans verkauft worden. Hierbei handelt es sich um notleidende Baufinanzierungskredite, die grundpfandrechtlich gesichert sind. Der Kreditverkauf schließt die vorhandenen Grundpfandsicherheiten mit ein, die Rechte gehen auf den neuen Gläubiger über. Der Kunde ist dabei nicht durch das Risikobegrenzungsgesetz geschützt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Gläubigerwechsel
ausgehend
eingehend
Gläubigerwechsel
ausgehend