| 
 | 
 | 

Gleichberechtigung von Mann und Frau

(weitergeleitet von Gleichberechtigung der Geschlechter)

Kurzerklärung
Gleichberechtigung der Geschlechter; in Art. 3 II 1 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”) kodifiziert. Diese Vorschrift verbietet, dass der Geschlechtsunterschied als beachtlicher Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht herangezogen wird. Gemäß Art. 3 II 2 GG obliegt dem Staat die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diesem Gebot diente das Zweite Gleichberechtigungsgesetz vom 24.6.1994 (BGBl. I 1406) und das - nur für die Bediensteten des Bundes geltende - Bundesgleichstellungsgesetz vom 30.11.2001 (BGBl. I ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
RA Dr. Joachim Wichert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Eggert Winter
Leitender Ministerialrat
Buch zum Thema
Der Band zieht eine Zwischenbilanz des verfassungsrechtlichen Transformationsprozesses in Mittel- und Osteuropa. Es wird eine Analyse der mittel- und osteuropäischen ... mehr
Ausführliche Erklärung

Gleichberechtigung der Geschlechter; in Art. 3 II 1 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”) kodifiziert. Diese Vorschrift verbietet, dass der Geschlechtsunterschied als beachtlicher Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht herangezogen wird. Gemäß Art. 3 II 2 GG obliegt dem Staat die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diesem Gebot diente das Zweite Gleichberechtigungsgesetz vom 24.6.1994 (BGBl. I 1406) und das - nur für die Bediensteten des Bundes geltende -  Bundesgleichstellungsgesetz vom 30.11.2001 (BGBl. I 3234).

Gleichberechtigung im Arbeitsleben: s. dazu auch das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG) vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897), das zwingend u.a. Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts im Arbeitsleben und im Bereich bestimmter bürgerlichrechtlicher Schuldverhältnisse gilt.

Vgl. Gleichbehandlung, AGG im Arbeitsrecht.

Version:
Sachgebiete
Gleichberechtigung von Mann und Frau
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Wirtschaftssoziologie
Informationen zu den Sachgebieten
Das moderne Arbeitsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet entstand, als sich im Zuge der Industrialisierung die Situation der Arbeitnehmer zunehmend verschlechterte und sich deren Abhängigkeit vergrößerte.––Alleine konnte der einzelne Arbeitnehmer seine Arbeitsrechte nicht mehr durchsetzen und so schlossen sich die Arbeitnehmer zu ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Anforderungen an die Arbeit von Wirtschaftsprüfern An die Arbeit von Wirtschaftsprüfern (WP) und vereidigten Buchprüfern sowie entsprechenden Berufsgesellschaften (zusammengefasst unter dem Begriff: Wirtschaftsprüfer = WP) werden seitens der Geschäftspartner wie der allgemeinen Öffentlichkeit hohe Anforderungen gestellt. Sie erwarten ein verlässliches ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Volker Beeck
I. Begriff PM umfasst die Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mittel zur erfolgreichen Abwicklung eines Projekts. Die DIN 69901 definiert Projektmanagement als Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mittel für die Abwicklung eines Projekts. Allgemeiner definiert das Project Management Institute (PMI) im ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Bernhard Hobel, Silke Schütte
I. Begriff und Konzepte Unter Plankostenrechnung wird ein Kostenrechnungssystem verstanden, in dem die Gesamtkosten einer Unternehmung für eine bestimmte Planungsperiode im Voraus nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern differenziert geplant werden. Plankosten sind das Produkt aus geplanten Faktormengen und geplanten Faktorpreisen. Die ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Jochen R. Pampel, Prof. Dr. Kurt Vikas
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Gleichberechtigung von Mann und Frau"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter dem Begriff Web 2.0 wird keine grundlegend neue Art von Technologien oder Anwendungen verstanden, sondern der Begriff beschreibt eine in sozio-technischer Hinsicht veränderte Nutzung des Internets, bei der dessen Möglichkeiten konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Es stellt eine Evolutionsstufe ... mehr
von  Prof. Dr. Richard Lackes, Dr. Markus Siepermann
Die doppelte Buchhaltung (auch doppelte Buchführung genannt) ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht), welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1) durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Zugleich ist „doppelt“ auch im technischen ... mehr
von  Dr. Barbara Wischermann
Anzeige