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Grüne Karte

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Merkmale

    Internationale Versicherungskarte.

    Begriff

    Internationale Versicherungsbescheinigung, die vom Büro Grüne Karte e.V. in den am System Grüne Karte teilnehmenden Ländern ausgegeben wird und die wegen der Farbe des Papiers, auf das sie gedruckt wird, kurz als „Grüne Karte“ bezeichnet wird. Mit der Ausstellung der Grünen Karte übernimmt der Versicherer die Deckung in der  Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens nach den im Besuchsland geltenden Pflichtversicherungsbedingungen und -summen.

    Merkmale

    Die Ausgabe der Grünen Karte ist kostenlos. Die Grüne Karte ist als wirksam anzusehen, wenn sie für das betreffende Besuchsland gültig geschrieben ist, d.h. der Name des Besuchslands (als Länderkürzel) genannt und das Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Der Kfz-Haftpflichtversicherer, der aufgrund der Grünen Karte reguliert hat, hat gegen das Büro Grüne Karte e.V. einen Regressanspruch, wenn er im Innenverhältnis leistungsfrei ist und die Nachhaftungsfrist gem. § 3 PflVG abgelaufen ist. Die Grüne Karte hat durch das Kennzeichenabkommen wesentlich an Bedeutung verloren. Innerhalb der EU und in den meisten europäischen Staaten reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

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    Mindmap "Grüne Karte"

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