Hagel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Niederschlag in fester Konsistenz. Hagelschlag ist Aufprall von Hagel auf Sachen. Schäden durch Hagelschlag können durch das Gewicht des Niederschlags oder anschließendes Auftauen des Hagels entstehen. Hagelschäden sind im Rahmen der Gefahr Sturm in der verbundenen Wohngebäudeversicherung versichert.
2. Aktuelle Entwicklungen: Hagelereignisse treten zunehmend im Rahmen von Sommerstürmen auf. Im Zuge des Klimawandels wird eine weitere Zunahme der Hagelereignisse erwartet. Moderne Verkleidungen, die einen hohen Schadendurchschnitt bedingen, verschärfen die Problematik.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Hagel
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