Waren- oder Firmenkennzeichen, mit denen Handelsbetriebe Waren versehen oder versehen lassen, wodurch sie als Eigner oder Dispositionsträger der Marke auftreten. Ausführliche Erklärung
engl. Private Brand, Store Brand, Distributor Brand, Private Label; sind Waren- oder Firmenkennzeichen, mit denen Handelsbetriebe Waren versehen oder versehen lassen, wodurch sie als Eigner oder Dispositionsträger (= Disposition über die Gestaltung der Marke) der Marke auftreten. Konsequenterweise verfügen Handelsmarken über einen auf das jeweilige Handelsunternehmen oder die Handelsgruppe begrenzten Distributionsgrad. Häufig werden die Begriffe „Handelsmarke“ und „Eigenmarke“ sowie „Hausmarke“ synonym verwendet. Während Haus- und Eigenmarken jedoch i.d.R. zu einem einzelnen Unternehmen gehören, können Handelsmarken auch die Schöpfung von großen Handelsgruppen sein.
Traditionell wurden Handelsmarken als preisgünstige Alternative gegenüber Markenartikeln eingeführt oder weil Markenartikelhersteller das Handelsunternehmen (insbesondere Discounter) nicht mehr belieferten. Heute sind Handelsmarken Ausdruck eines aktiven Handelsmarketing zur Profilierung im Absatzmarkt, Sortimentsbereinigung und somit Festigung der Nachfrageposition gegenüber den Lieferanten. Konsequenterweise reicht das Spektrum der Handelsmarken von der Premium-Handelsmarke (= oberes Preissegment) über die klassische Handelsmarke (= mittleres Preissegment) bis zur Discount-Handelsmarke (= unteres Preissegment).
Typische Vertreter von Handelsmarken sind Tandil (Aldi Süd), Mibell (Edeka), AS (Schlecker), Tip (Real, Extra), Aro (Metro Cash & Carry) und Erlenhof (Rewe).
Vgl. auch No Names.