Lehre von der Textinterpretation; zunächst Hilfswissenschaft von Philosophie und Jurisprudenz, später als eigenständige philosophische Disziplin. Ausführliche Erklärung
Lehre von der Textinterpretation; zunächst Hilfswissenschaft von Philosophie und Jurisprudenz, später als eigenständige philosophische Disziplin.
Hauptmerkmal ist ein methodischer Autonomieanspruch der sog. Geistes- bzw. Kulturwissenschaften in Form des Verstehens (verstehende Methode): Einer äußeren, durch Beobachtung vermittelten Erfahrung innerhalb der Naturwissenschaften wird die innere Erfahrung (etwa von Sinnzusammenhängen) im geisteswissenschaftlichen Bereich gegenübergestellt. Verbindet sich mit einer Absage an die Suche nach raum-zeitlich invarianten Tatbeständen (Gesetzesaussage) und die damit verbundene Zielvorstellung von der Erklärung der Wirklichkeit.
Vgl. auch Konstruktivismus, Methodologie.