herrschendes Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Konzernrechts für ein Unternehmen, das auf ein anderes, abhängiges Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 I AktG). Eine Abhängigkeit ist insbesondere dann zu vermuten, wenn das herrschende Unternehmen mehrheitlich an dem beherrschten Unternehmen beteiligt ist (§ 17 II AktG).
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