1. Begriff: Oberbegriff für die Menge aller Industrieunternehmungen, Industriebetriebslehre.
2. Gliederung: a) Nach Waren bzw. nach der Konsumnähe:
(1) Verbrauchsgüter produzierendes Gewerbe: Bekleidung, Schuhe, Möbel, Hausgerät;
(2) Investitionsgüter produzierendes Gewerbe: Maschinen, Baustahl, Schiffsplatten.
b) Nach der Vermögensstruktur:
(1) Anlageintensiv: Industrie mit hohem Kapitaleinsatz (Braunkohlenindustrie, Schiffbau);
(2) arbeitsintensiv: Industrie mit hohem Anteil von Lohn- und sonstigen Arbeitskosten (Bijouterieherstellung, Uhrenfabrikation);
(3) rohstoffintensiv: Textilindustrie, Ziegeleien, Möbelfabriken.
c) Nach dem Standort:
(1) Rohstofforientiert: Porzellanindustrie, Ziegelfabrikation;
(2) verbrauchsorientiert: Brotindustrie, Molkereien und sonstige Nahrungsmittelindustrie;
(3) arbeitskostenorientiert;
(4) verkehrsorientiert.
Produzierendes Gewerbe.