Direkt zum Inhalt

Innenbesichtigung

Definition: Was ist "Innenbesichtigung"?

Jeder Kaufinteressent wird sicherlich grundsätzlich eine eingehende Innenbesichtigung durchführen und sich nötigenfalls auch fachmännischer Unterstützung bedienen, falls er nicht in der Lage ist, den Bauzustand zu analysieren.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Jeder Kaufinteressent wird sicherlich grundsätzlich eine eingehende Innenbesichtigung durchführen und sich nötigenfalls auch fachmännischer Unterstützung bedienen, falls er nicht in der Lage ist, den Bauzustand zu analysieren.

    Eigentlich ist es auch für das finanzierende Kreditinstitut selbstverständlich, dass bei einer Wertermittlung das Objekt auch von innen besichtigt wird. Kann diese Innenbesichtigung z.B. durch den gerichtlich bestellten Gutachter bei einem Zwangsversteigerungstermin nicht erfolgen, so wird dies nicht nur im Gutachten vermerkt, sondern auch durch mögliche Wertkorrekturen berücksichtigt.

    Gemäß § 24 IIIa Beleihungswert-Verordnung kann auf eine Innenbesichtigung verzichtet werden, wenn die wesentlichen Bewertungsparameter hinreichend bekannt sind (Zustand, Ausstattungsmerkmale, mögliche Mängel und Schäden).

    Sollte, aus welchen Gründen auch immer, auf die Innenbesichtigung verzichtet werden, gelten nachstehende Voraussetzungen:

    • alle Flächen- und Massenangaben liegen vor und sind plausibel,
    • das Objekt wurde nicht mit umfangreichen Eigenleistungen erstellt,
    • die Baubeschreibung gibt ausreichend Aufschluss über die aktuelle Ausstattungsqualität des Objektes,
    • der Bericht über die Außenbesichtigung und die Fotos dazu lassen nicht auf Mängel im Innenbereich schließen,
    • die Immobilie ist nicht älter als 10 Jahre
    • es liegen aussagekräftige, aktuelle Innenaufnahmen vor.

    Grundsätzlich ist bei fehlender Innenbesichtigung empfehlenswert, einen zusätzlichen Beleihungswertabschlag vorzunehmen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Innenbesichtigung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Innenbesichtigung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/innenbesichtigung-52766 node52766 Innenbesichtigung node37317 Kreditinstitute node52766->node37317 node33156 Immobilien node52766->node33156 node34837 Grundstück node53146 Objektfoto node53146->node52766 node53071 interne Gutachter node53146->node53071 node35372 Eigentumswohnung node30728 Betriebskosten node53046 Kapitalanlage in Immobilien node53046->node52766 node53046->node35372 node53046->node30728 node52553 unbewegliche Sachen node52553->node33156 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node33156 node35599 Gewerbe node37317->node35599 node48087 Unternehmen node37317->node48087 node52774 Abschreibung nach Eigennutzung node52774->node33156 node33156->node34837 node38053 Kreditwürdigkeitsprüfung node38053->node37317 node53389 Know-your-Customer-Prinzip (KYC) node53389->node37317
    Mindmap Innenbesichtigung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/innenbesichtigung-52766 node52766 Innenbesichtigung node37317 Kreditinstitute node52766->node37317 node33156 Immobilien node52766->node33156 node53046 Kapitalanlage in Immobilien node53046->node52766 node53146 Objektfoto node53146->node52766

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete