Insolvenzstatistik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt. Auskunftspflichtig sind je nach den Erhebungsmerkmalen die zuständigen Amtsgerichte, Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder (vgl. §§ 1,2 und 4 des Insolvenzstatistikgesetzes vom 7.12.2011 (BGBl. I S. 2582), in Kraft ab dem 1.1.2013.)
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