| 
 | 
 | 
Bookmark
 | 

Jahresbilanz

Kurzerklärung
1. Charakterisierung: die durch § 242 I HGB vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann für den Schluss eines Geschäftsjahres aufzustellen hat. In der Jahresbilanz sind sämtliche Gegenstände des Anlagevermögens, Umlaufvermögens, die Schulden und Rückstellungen sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten und als Saldo das Eigenkapital gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern (§§ 246, 247 HGB). Die Jahresbilanz ist eine in Form eines Kontos (Konten) geführte Geldrechnung, die auf der Sollseite (Aktiva) die Vermögensgegenstände und auf der Habenseite (Passiva) die auf das ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Die Entwicklung von Bilanzierungsmöglichkeiten und das Aufzeigen von Wahlrechten, durch die Unternehmen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, stellen ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Charakterisierung: die durch § 242 I HGB vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann für den Schluss eines Geschäftsjahres aufzustellen hat. In der Jahresbilanz sind sämtliche Gegenstände des Anlagevermögens, Umlaufvermögens, die Schulden und Rückstellungen sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten und als Saldo das Eigenkapital gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern (§§ 246, 247 HGB). Die Jahresbilanz ist eine in Form eines Kontos (Konten) geführte Geldrechnung, die auf der Sollseite (Aktiva) die Vermögensgegenstände und auf der Habenseite (Passiva) die auf das Vermögen gerichteten Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer (Eigenkapital) jeweils unter Berücksichtigung von Rechnungsabgrenzungsposten darstellt (Bilanz). Die Jahresbilanz hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu entsprechen.

Vgl. auch Jahresabschluss. Sie muss ggf. geprüft (Jahresabschlussprüfung) und veröffentlicht (Publizität) werden. Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip ist die Jahresbilanz Grundlage für die aus ihr abzuleitende Steuerbilanz (bes. bei nicht zur Publizität verpflichteten Unternehmen wird vielfach für beide Zwecke nur eine Bilanz erstellt).

2. Zwecke: Form und Inhalt der Jahresbilanz hängen von den verfolgten Zwecken ab. In erster Linie sind die folgenden Bilanzzwecke zu unterscheiden: a) Informationszweck: Richtet sich zunächst auf die Selbstinformation des Kaufmanns über - wie der Gesetzgeber zumindest für Kapitalgesellschaften verlangt (§ 264 II HGB) - die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage; bei Publizitätspflicht gehören zu den Informationsadressaten z.B. die Gläubiger, die Arbeitnehmer und bes. die ggf. nicht geschäftsführungsberechtigten Kapitaleigner; in Bezug auf letztere wird der Informationszweck zur Rechenschaftspflicht der Geschäftsführungsorgane.

b) Ergebnisfeststellungszweck: Mit der Feststellung der Jahresbilanz wird das Jahresergebnis (Jahresüberschuss, Jahresfehlbetrag) und die Rechnungsgrundlage für die Gewinnverwendung festgelegt.

c) Dokumentationszweck: Durch Dokumentation und Aufbewahrung (Aufbewahrungspflicht) soll Urkundenmaterial für mögliche Interessenkonflikte gesichert werden. Zur interessenausgerichteten Gestaltung der Jahresbilanz vgl. Bilanzpolitik.

3. Erstellung: a) Vorarbeiten: Die Jahresbilanz ist grundsätzlich eine Inventurbilanz (Bilanz), d.h. auf einer Inventur basierend. Zu dem Problem der körperlichen Bestandsaufnahme und zu den darauf zum Teil Rücksicht nehmenden Inventurformen vgl. Inventur. Die Ergebnisse der Inventur (Inventar) gehen in die Buchführung ein. Die Jahresbilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der rechnerische Abschluss der Konten der Buchführung. Zur Technik des Kontenabschlusses als vorbereitende Jahresabschlussmaßnahme vgl. Hauptabschlussübersicht (HAÜ).

b) Aufstellung: Es sind immer drei Aufgaben zu lösen:
(1) Die Bilanzierung dem Grunde nach, also die inhaltliche Bestimmung von Vermögen, Kapital, Rechnungsabgrenzungsposten.

Vgl. auch Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht, Passivierungspflicht, Passivierungswahlrecht.
(2) Bilanzierung der Höhe nach, d.h. die Bewertung der Aktiva und Passiva; vgl. Bewertung.
(3) Gliederung der Jahresbilanz; vgl. Bilanzgliederung.

4. Aussagefähigkeit: Bilanzanalyse.

Version:
Sachgebiete
Jahresbilanz
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Im Gegensatz zur wissenschaftlichen Analyse spezieller Bereiche der Wirtschaftspolitik (z.B. Geld-, Finanz-, Einkommens-, Verteilungs-, Konjunktur-, Wachstums-, Beschäftigungspolitik etc.) befasst sich die Allgemeine Wirtschaftspolitik mit der grundsätzlichen Systematik wirtschaftspolitischer Handlungen weitgehend ohne den konkreten Bezug auf bestimmte ökonomische Ziele oder ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
I. Begriffsbestimmungen 1. Direktwerbung Umfasst alle Werbemaßnahmen, die den Empfänger gezielt ansprechen, indem sie ihm die Werbebotschaft in Form eines selbstständigen Werbemittels (z.B. Direct Mailing) direkt und nicht mithilfe eines anderen Mediums übermitteln. 2. Direct Marketing Umfasst alle marktgerichteten Aktivitäten, die sich einstufiger (direkter) ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Heinz Dallmer
I. Begriff In der deutschsprachigen Marketingwissenschaft erlebt das Thema Marketingcontrolling nach intensiven Forschungstätigkeiten zu Beginn der achtziger Jahre einen neuen Höhepunkt. Beim Marketingcontrolling handelt es sich um ein klassisches Schnittstellenthema zweier betriebswirtschaftlicher Teilgebiete. Marketing und Controlling stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Sven Reinecke
Suche
 
Meine zuletzt besuchten Stichworte
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter dem Begriff Web 2.0 wird keine grundlegend neue Art von Technologien oder Anwendungen verstanden, sondern der Begriff beschreibt eine in sozio-technischer Hinsicht veränderte Nutzung des Internets, bei der dessen Möglichkeiten konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Es stellt eine Evolutionsstufe ... mehr
von  Prof. Dr. Richard Lackes, Dr. Markus Siepermann
Mit der Plankostenrechnung lassen sich einerseits zukünftige Kosten für das Unternehmen, die Unternehmensbereiche, Prozesse und Produkte bestimmen. Plankosten erlauben andererseits im nachhinein Soll-Ist-Vergleiche für Kostenstellen und Kosten für erbrachte Leistungen.Sie dienen damit der Steuerung von Ergebnissen, Gemeinkostenbereichen und Projekten sowie ... mehr
von  Prof. Dr. Jochen R. Pampel, Prof. Dr. Kurt Vikas
Anzeige