Jahresüberschuss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 HGB) sowie der Bilanz (§ 266 HGB) von Kapitalgesellschaften. Der Jahresüberschuss ergibt sich als positive Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahrs. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses werden Gewinn-/Verlustvortrag, Entnahmen und Einstellungen aus/in offene Rücklagen nicht berücksichtigt.
Gegensatz: Jahresfehlbetrag.
Vgl. auch Bilanzgewinn (-verlust).
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