Direkt zum Inhalt

Jubiläumszuwendung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    einmalige Sonderzuwendung des Arbeitgebers in Geld- oder Geldeswert an einen Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläums.  Ob und in welcher Höhe Jubiläumszuwendungen durch den Arbeitgeber eingeräumt werden, ist i.d.R. in einer Betriebsvereinbarung, als Einzelvereinbarung oder durch Betriebsübung geregelt. Neben Bar- oder Sachzuwendungen sind auch zusätzliche Urlaubstage in der Praxis üblich. Als Gratifikation gehören die Jubiläumszuwendungen nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und damit auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 1 SGB IV, ebenso Sachzuwendungen aufgrund eines Jubiläums. Wird die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers honoriert, stellen Jubiläumsgeschenke steuerpflichtige Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, also außerordentliche Einkünfte dar. 

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Jubiläumszuwendung"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete