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Justiz

Kurzerklärung
1. I.w.S.: die rechtsprechende Gewalt (Gewaltenteilung). 2. I.e.S.: die ordentliche Gerichtsbarkeit. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. I.w.S.: die rechtsprechende Gewalt (Gewaltenteilung).

2. I.e.S.: die ordentliche Gerichtsbarkeit.

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Sachgebiete
Justiz
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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