Direkt zum Inhalt

Kapitaldienstfähigkeit

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fähigkeit eines Kreditnehmers (bzw. eines Objekts/Projekts), die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen eines Kredits (Kapitaldienst) aus dem laufenden Einkünften bzw. Cashflows termingerecht zu tätigen (ohne Berücksichtigung von Kreditsicherheiten). Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist ein Teil des bankbetrieblichen Risikomanagementprozesses von Kredit-instituten (MaRisk BTO 1.2.1). Neben anderen Faktoren sind hierfür das Rückzahlungsverhalten des potenziellen Kreditnehmers in der Vergangenheit, die gegenwärtige Rückzahlungsfähigkeit sowie die zukünftig zu erwartenden Überschüsse bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Um die Kapitaldienstfähigkeit zu prüfen, wird bei Privatpersonen das frei verfügbare Einkommen des Kreditnehmers ermittelt, bei Unternehmen werden die wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Vorlage der Jahresabschlüsse offen gelegt (§ 18 KWG). In Kombination mit zukünftig prognostizierten Liquiditätsüberschüssen bilden diese Informationen die Grundlage der Ermittlung der Kapitaldienst-fähigkeit der Unternehmen. Dieser Ermittlung folgt die Festlegung einer Kapitaldienstgrenze, dem Betrag, der ein Kreditnehmer maximal für Zinsen und Tilgung zur Verfügung steht. Verweis: Rating, Bonitätsprüfung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kapitaldienstfähigkeit"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete