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Kapitaldienstgrenze

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Höchstbetrag, den ein potenzieller Kreditnehmer für Zins- und Tilgungsleistungen (Kapitaldienst) aufbringen kann. Zur Berechnung wird bei Privatpersonen aus der Gegenüberstellung der laufenden Einkünfte und regelmäßigen Ausgaben zuzüglich einer Sicherheitspauschale das frei verfügbare Einkommen ermittelt. Für Unternehmen wird eine Bilanz-, Erfolgs- und Finanzplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre durchgeführt und auf dieser Basis der künftige nachhaltige und ordentlich zu erwartende Cash-Flow prognostiziert. In die Berechnung fließen neben Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen, langfristige Rückstellungen, Entnahmen/Ausschüttungen auch Ersatzinvestitionen ein.

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