| 
 | 
 | 

Kapitalerhöhung

Kurzerklärung

Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, bei­spiels­weise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapital­erhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen. Ausführliche Erklärung

Buch zum Thema
Dieses Lehrbuch ermöglicht es, sich in kurzer Zeit einen fundierten Einblick in die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen, Personengesellschaften ... mehr
Ausführliche Erklärung

Maßnahme der Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des Eigenkapitals.

I. Personengesellschaften:

1. Selbstfinanzierung (Nichtverbrauch von Reingewinnen).

2. Zusätzliche Kapitaleinlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter: Kapitalerhöhung ist nur mit Zustimmung aller Gesellschafter statthaft, soweit Vertrag oder Satzung nichts anderes bestimmt. Maßgebend für die Höhe der Kapitalerhöhung ist der Kapitalbedarf des Unternehmens.

II. Kapitalgesellschaften:

1. Aktiengesellschaften: a) Effektive Kapitalerhöhung: Ausgabe junger Aktien zu einem festgelegten Bezugskurs.
(1) Ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 182–191 AktG): Von der Hauptversammlung mit 3/4-Mehrheit oder einer anderen, in der Satzung festzuschreibenden Mehrheit zu beschließen. Die Unter-Pari-Emission ist verboten; bei Über-Pari-Emission ist der Mindestbezugskurs im Beschluss festzusetzen. Die Altaktionäre erhalten ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien; dieses kann mit mindestens Dreiviertel-Mehrheit ausgeschlossen werden. Die Kapitalerhöhung kann nur durch Ausgabe neuer Aktien ausgeführt werden. Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Bei Nennwertaktien wie auch bei Stückaktien ist das Agio gemäß § 272 II HGB in die Kapitalrücklage einzustellen.
(2) Bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192–201 AktG): Es werden junge Aktien gebildet, die den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen aufgrund ihres Umtausch- bzw. Bezugsrechts (Optionsanleihe) bzw. Arbeitnehmern aufgrund von Gewinnbeteiligungen zustehen. Das Bezugsrecht der Altaktionäre ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Auch zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen wird die bedingte Kapitalerhöhung durchgeführt, um die Eigentümer des übernommenen Unternehmens auszuzahlen.
(3) Genehmigtes Kapital (§§ 202–206 AktG): Ermächtigung des Vorstandes durch Satzung oder Beschluss der Hauptversammlung, eine Kapitalerhöhung durchzuführen; Durchführung erfordert dann die Zustimmung des Aufsichtsrats.

Vorteil: schnellere Reaktion und Anpassung von Emissionsvolumen und Bezugskurs an Kapitalmarktgegebenheiten.

b) Nominelle Kapitalerhöhung: Umwandlung von Gewinnrücklagen und Kapitalrücklage in Grundkapital; kein Zufluss finanzieller Mittel, nur Angleichung des nominellen Grundkapitals, (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). Aktionäre erhalten Freiaktien.

2. Gesellschaften mit beschränkter Haftung: a) Formelle Kapitalerhöhung: Nominelle Erhöhung des Stammkapitals durch Vergrößerung einzelner Stammanteile.

b) Aufruf von Nachschüssen.

c) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

III. Andere Unternehmensformen:

Genossenschaften: a) Unmittelbare Kapitalerhöhung:
(1) Selbstfinanzierung;
(2) Aufruf von Nachschüssen;
(3) Aufnahme neuer Genossen;
(4) Zukauf neuer Anteile von bisherigen Genossen.

b) Mittelbare Kapitalerhöhung: Erhöhung der Nachschusspflicht; dient der Erweiterung des Kreditspielraums.

IV. Steuerliche Auswirkungen:

1. Kapitalerhöhung durch Einlagen: Bewertung der Bar- oder Sacheinlagen (Einlagen).

2. Bei Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Gratisaktien: Freiaktie.

Version:
Literaturhinweise/Links
Literaturhinweise
Bücher
Sachgebiete
Kapitalerhöhung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Geschichte der Betriebswirtschaftslehre Erste Buchhaltungsbelege zum kaufmännischen Rechnen in Form von Tontafeln können bereits den Hochkulturen des alten Orients rund 3.000 v.Chr. zugeordnet werden. Seit dieser Zeit sind immer wieder unsystematisch aufgearbeitete kaufmännische Informationen und Kennzahlen zu technischen und wirtschaftlichen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Jean-Paul Thommen
I. Grundlage der wertorientierten Gesamtbanksteuerung Im Rahmen der wertorientierten Gesamtbanksteuerung ist jegliche bankbetriebliche Tätigkeit an einer konsequenten Wertorientierung im Sinne einer Optimierung des Shareholder Values auszurichten. Dabei gilt eine explizite Integration von Rentabilitäts- und Risikokriterien als Inbegriff einer modernen Gesamtbanksteuerung. Rentabilität ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Dres. h. c. Henner Schierenbeck, Prof. Dr. Michael Pohl, Frank Geßner
I. Begriff Im Gegensatz zur wissenschaftlichen Analyse spezieller Bereiche der Wirtschaftspolitik (z.B. Geld-, Finanz-, Einkommens-, Verteilungs-, Konjunktur-, Wachstums-, Beschäftigungspolitik etc.) befasst sich die Allgemeine Wirtschaftspolitik mit der grundsätzlichen Systematik wirtschaftspolitischer Handlungen weitgehend ohne den konkreten Bezug auf bestimmte ökonomische Ziele oder ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Finanzierung von Biotechnologie-Unternehmen
Finanzierungsquellen von Biotechnologie-Unternehmen in Deutschland von 2005 bis 2010 (in Millionen Euro)
Statistik: Finanzierung von Biotechnologie-Unternehmen
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Kapitalerhöhung"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter dem Begriff Web 2.0 wird keine grundlegend neue Art von Technologien oder Anwendungen verstanden, sondern der Begriff beschreibt eine in sozio-technischer Hinsicht veränderte Nutzung des Internets, bei der dessen Möglichkeiten konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Es stellt eine Evolutionsstufe ... mehr
von  Prof. Dr. Richard Lackes, Dr. Markus Siepermann
Die doppelte Buchhaltung (auch doppelte Buchführung genannt) ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht), welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1) durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Zugleich ist „doppelt“ auch im technischen ... mehr
von  Dr. Barbara Wischermann
Anzeige