Kasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Barmittelbestand in Industrie-, Handels- und Handwerksunternehmungen und sonstigen wirtschaftlichen Betrieben sowie in Kreditinstituten; liquide Mittel ersten Ranges.
Umfang:
(1) Für Kreditinstitute besteht die Vorschrift, im Interesse ihrer Liquidität eine bestimmte Barreserve zu halten (§ 11 KWG).
(2) Für sonstige wirtschaftliche Unternehmungen ergibt sich der Umfang dieser zinslosen Bestände aus den Anforderungen für die Zahlungsbereitschaft; im Übrigen Liquiditätsreserven durch Bankguthaben.
Vgl. auch Kassenhaltung.
2. In der Buchführung: Kurzbezeichnung für das Kassekonto.
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Abgrenzung Abschreibung Aktiengesellschaft (AG) Annuität Aufwendungen Buchführung Capital Asset Pricing Model (CAPM) Cashflow Doppelte Buchhaltung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kosten Liquidität Rechnungswesen Rentabilität Shareholder Value Stakeholder-Ansatz Venture-Capital außerordentliche Aufwendungen neutrale Aufwendungen
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