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Kaufschein

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Berechtigungsscheine, Ausweise oder sonstige Bescheinigungen zum Bezug von Waren, die zu scheinbaren oder wirklichen Vorzugspreisen angeboten werden.

    Vgl. auch Kaufscheinhandel.

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    Mindmap "Kaufschein"

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