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Klage

Kurzerklärung
1. Begriff: Das an das Gericht gerichtete Begehren um Rechtsschutz; Verlangen nach einem günstigen Urteil. 2. Zu unterscheiden: a) Leistungsklage: Klage auf Tun oder Unterlassen. b) Feststellungsklage: Klage auf Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses. c) Gestaltungsklage: Klage auf Änderung eines bestehenden Rechtszustandes. Anders: Privatklage. Vgl. auch Klageerhebung, Widerklage. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Das an das Gericht gerichtete Begehren um Rechtsschutz; Verlangen nach einem günstigen Urteil.

2. Zu unterscheiden: a) Leistungsklage: Klage auf Tun oder Unterlassen.

b) Feststellungsklage: Klage auf Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses.

c) Gestaltungsklage: Klage auf Änderung eines bestehenden Rechtszustandes.

Anders: Privatklage.

Vgl. auch Klageerhebung, Widerklage.

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Sachgebiete
Klage
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