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Klausel

Kurzerklärung
1. Nebenabrede bei Verträgen (Handelsklauseln). 2. Einzelbestimmung des Versicherungsvertrags zur Abänderung (Erweiterung, Beschränkung) des Deckungsumfangs zwecks Anpassung an den individuellen Versicherungsbedarf. Arten: (1) Standard-Klauseln (feste Klausel) werden für eine Vielzahl zukünftiger Fälle formuliert und sind Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB); (2) auf den Einzelfall zugeschnittene Klausel (wilde Klausel), die nicht der Aufsicht unterliegen und nicht revisibel sind; rechtlich: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB), v.a. Makler-Klausel. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Nebenabrede bei Verträgen (Handelsklauseln).

2. Einzelbestimmung des Versicherungsvertrags zur Abänderung (Erweiterung, Beschränkung) des Deckungsumfangs zwecks Anpassung an den individuellen Versicherungsbedarf.

Arten:
(1) Standard-Klauseln (feste Klausel) werden für eine Vielzahl zukünftiger Fälle formuliert und sind Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB);
(2) auf den Einzelfall zugeschnittene Klausel (wilde Klausel), die nicht der Aufsicht unterliegen und nicht revisibel sind; rechtlich: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB), v.a. Makler-Klausel.

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Sachgebiete
Klausel
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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