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Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV)

Kurzerklärung
Rechtsverordnung, durch die Ermächtigungen des Körperschaftsteuergesetzes ausgefüllt werden. Die KStDV enthält im Wesentlichen formelle und materielle Ergänzungen zum Körperschaftsteuergesetz. Die KStDV 1994 beschränkt sich in ihrem materiellen Teil auf Regelungen zu den sozialen Kassen und VVaG. Derzeitige Fassung: KStDV 1994 i.d.F. vom 22.2.1996 (BGBl I 365). Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
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Ausführliche Erklärung

Rechtsverordnung, durch die Ermächtigungen des Körperschaftsteuergesetzes ausgefüllt werden. Die KStDV enthält im Wesentlichen formelle und materielle Ergänzungen zum Körperschaftsteuergesetz. Die KStDV 1994 beschränkt sich in ihrem materiellen Teil auf Regelungen zu den sozialen Kassen und VVaG.

Derzeitige Fassung: KStDV 1994 i.d.F. vom 22.2.1996 (BGBl I 365).

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Sachgebiete
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV)
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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