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Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)

Kurzerklärung
i.d.F. vom 13.12.2005 (BStBl 2005 Sonder-Nr. 2), ergänzt durch Amtliche Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH), enthalten im Wesentlichen Verwaltungsanordnungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit und Erörterungen von Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung. Zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geben sie Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. Die KStR sind für die Finanzverwaltung bindend, nicht jedoch für Gerichte und die Steuerpflichtigen, da es sich nicht um gesetzliche Vorschriften, sondern lediglich ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
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Das Gemeinschaftsrecht innerhalb der europäischen Gemeinschaft greift nachhaltig in das deutsche Ertragsteuer- und Gesellschaftsrecht ein. Mobilitätsbeschränkungen für Unternehmen stehen damit ... mehr
Ausführliche Erklärung

i.d.F. vom 13.12.2005 (BStBl 2005 Sonder-Nr. 2), ergänzt durch Amtliche Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH), enthalten im Wesentlichen Verwaltungsanordnungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit und Erörterungen von Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung. Zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geben sie Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. Die KStR sind für die Finanzverwaltung bindend, nicht jedoch für Gerichte und die Steuerpflichtigen, da es sich nicht um gesetzliche Vorschriften, sondern lediglich um Anweisungen der Finanzbehörden an ihre Mitarbeiter handelt.

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Sachgebiete
Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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