i.d.F. vom 13.12.2005 (BStBl 2005 Sonder-Nr. 2), ergänzt durch Amtliche Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH), enthalten im Wesentlichen Verwaltungsanordnungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit und Erörterungen von Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung. Zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geben sie Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. Die KStR sind für die Finanzverwaltung bindend, nicht jedoch für Gerichte und die Steuerpflichtigen, da es sich nicht um gesetzliche Vorschriften, sondern lediglich um Anweisungen der Finanzbehörden an ihre Mitarbeiter handelt.