Kompetenzordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der MaRisk sind für Kreditinstitute klare Regelungen für die Aufbau- und Ablauforganisation und für die Kompetenzordnung vorgegeben. Mit der Kompetenzordnung wird sichergestellt, dass das Kreditgeschäft nur innerhalb der genehmigten Rahmenbedingungen betrieben wird. Kriterien können sein: Engagementhöhe, Konditionen, Ratingnote.
Für bestimmte Kreditentscheidungen kann es auch möglich sein, im Rahmen des Votierungsverfahrens nur ein Votum zu erlauben, sofern es sich um nicht risikorelevante Kreditgeschäfte handelt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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