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Konsolidierung

Kurzerklärung
Konsolidation. I. Finanzwissenschaft: Begrenzung und Rückführung von öffentlichen Defiziten in den Haushalten der Gebietskörperschaften und Parafisci (Haushaltskonsolidierung). II. Betriebswirtschaftslehre: 1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten. Anders: Sanierung. 2. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z.B. Beteiligungen, interne Warenströme). Vgl. auch Konzernabschluss. III. Bankwesen: Zusammenziehung unterschiedlicher Anleihen zu einer einheitlichen; auch als Unifizierung bezeichnet. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Konsolidation.

I. Finanzwissenschaft:

Begrenzung und Rückführung von öffentlichen Defiziten in den Haushalten der Gebietskörperschaften und Parafisci (Haushaltskonsolidierung).

II. Betriebswirtschaftslehre:

1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten.
Anders: Sanierung.

2. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z.B. Beteiligungen, interne Warenströme).
Vgl. auch Konzernabschluss.

III. Bankwesen:

Zusammenziehung unterschiedlicher Anleihen zu einer einheitlichen; auch als Unifizierung bezeichnet.

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