| 
 | 
 | 

Konzern

Kurzerklärung

Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Ausführliche Erklärung

Buch zum Thema
Der von Insidern hoch geschätzte WP Sebastian Hakelmacher schreibt diesen einzigartigen satirischen Wirtschaftsbestseller den Lesern aus dem Herzen, die noch ... mehr
Ausführliche Erklärung

I. Charakterisierung:

1. Begriff: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Liegt ein Beherrschungsvertrag oder eine Eingliederung vor, sind die Unternehmen als unter einheitlicher Leistung zusammengefasst anzusehen. Sind rechtlich selbstständige Unternehmen, ohne dass das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden auch sie einen Konzern (§ 18 AktG).

Vgl. auch Konzernunternehmen, verbundene Unternehmen.

2. Konzernarten: a) Aufgrund der im Konzern überwiegenden Bindung: Beteiligungskonzern, Vertragskonzern, Eingliederungskonzern (Eingliederung).

b) Nach den die Konzernierung verursachenden Interessen: Finanzkonzern, Sachkonzern.

c) Nach der Art der produktionstechnischen Zusammenfassung: Horizontalkonzern, Vertikalkonzern, diagonaler Konzern; Mischkonzern.

d) Nach Art des Abhängigkeitsverhältnisses: Koordinationskonzern, Subordinationskonzern.

e) Nach der internen Struktur: Einstufiger Konzern, mehrstufiger Konzern.

3. Auswirkungen: Die Konzentration des Kapitals oder auch der Managerleistung durch Personalunion im Vorstand und in den gegenseitigen Aufsichtsräten bewirkt die Koordinierung der Gesamtfertigung sämtlicher zum Konzern gehöriger Betriebe und Unternehmungen, die ähnlich wie im Trust horizontal oder vertikal miteinander verbunden sein können.

4. Ziel: Rationalisierung des technischen Produktionsablaufs, nicht Marktbeherrschung oder Zentralisierung der Finanzierung. Das gegenseitige Interesse an der Wirtschaftlichkeitssteigerung und Rationalisierung wird durch Gewinnpoolung oder gegenseitige Dividendenzusage gesichert.

5. Mitbestimmung: Mitbestimmung im Konzern, Konzernbetriebsrat.

II. Rechnungslegungs-Sondervorschriften:

Gelten bes. für den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und die Konzernabschlussprüfung (§§ 290–324 HGB), diese wurden insbesondere durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verändert; weitere Vorschriften im Publizitätsgesetz vom 15.8.1969 (Rechnungslegung).

Version:
Sachgebiete
Informationen zu den Sachgebieten
Durch eine internationale Rechnungslegung und damit internationale Harmonisierung der Rechnungslegung soll eine Vergleichbarkeit bzw. Interpretierbarkeit der Jahresabschlüsse international agierender Unternehmen, die ansonsten nach länderspezifischen, unterschiedlichen Rechtsnormen erstellt sind, erreicht werden. Diese Harmonisierung ist seit 2001 Aufgabe des IASB, des privatrechtlichen ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Anforderungen an die Arbeit von Wirtschaftsprüfern An die Arbeit von Wirtschaftsprüfern (WP) und vereidigten Buchprüfern sowie entsprechenden Berufsgesellschaften (zusammengefasst unter dem Begriff: Wirtschaftsprüfer = WP) werden seitens der Geschäftspartner wie der allgemeinen Öffentlichkeit hohe Anforderungen gestellt. Sie erwarten ein verlässliches ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Volker Beeck
I. Begriff PM umfasst die Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mittel zur erfolgreichen Abwicklung eines Projekts. Die DIN 69901 definiert Projektmanagement als Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mittel für die Abwicklung eines Projekts. Allgemeiner definiert das Project Management Institute (PMI) im ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Bernhard Hobel, Silke Schütte
I. Begriff und Konzepte Unter Plankostenrechnung wird ein Kostenrechnungssystem verstanden, in dem die Gesamtkosten einer Unternehmung für eine bestimmte Planungsperiode im Voraus nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern differenziert geplant werden. Plankosten sind das Produkt aus geplanten Faktormengen und geplanten Faktorpreisen. Die ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Jochen R. Pampel, Prof. Dr. Kurt Vikas
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Anzahl der Aktiengesellschaften in Deutschland
Anzahl der Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien in Deutschland von 1960 bis 2008
Statistik: Anzahl der Aktiengesellschaften in Deutschland
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Konzern"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten wie auch Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch ... mehr
von  Prof. Dr. Axel v. Werder
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Albach
Anzeige