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Konzessionsabgabe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Entgelt, das ein Versorgungsunternehmen an eine Gebietskörperschaft, typischerweise eine Gemeinde oder Zweckverband, für die Nutzung der im Gemeindebesitz befindlichen Verkehrsräume für die dort verlegten Leitungen entrichten muss. Faktisch wirkt sich die Konzessionsabgabe als eine kommunale Steuer auf leitungsgebundene Energieträger aus. Sie basiert auf der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas von 1992, m.spät.Änd.

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