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Kostenkontrolle

Kurzerklärung
1. Kontrolle durch externe Stellen: Erfolgt z.B. bei Festlegung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen für öffentliche Aufträge gemäß VO über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. 2. Kontrolle der Kostenwirtschaftlichkeit: Erfolgt durch Kostenvergleich. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Kontrolle durch externe Stellen: Erfolgt z.B. bei Festlegung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen für öffentliche Aufträge gemäß VO über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.

2. Kontrolle der Kostenwirtschaftlichkeit: Erfolgt durch Kostenvergleich.

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Sachgebiete
Kostenkontrolle
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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