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kostenrechnerische Korrekturen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der Abgrenzungsrechnung der Betriebsbuchführung nach dem Industriekontenrahmen, in dem z.B. die in der Gewinn- und Verlustrechnung der Geschäftsbuchführung verrechneten Abschreibungen in anderer Höhe in die Kostenrechnung übergeleitet werden.

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