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Kostensteuern

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kalkulation: Steuern, die als Kostenbestandteile in die Kalkulation eingehen, bes. alle gewinnunabhängigen, vom Betrieb zu tragenden Steuern.

    Berücksichtigung von Steuern im Fall öffentlicher Aufträge: Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP).

    2. Im Rahmen der Amtlichen Statistik werden die Kostensteuern in den Kostenstrukturstatistiken ausgewiesen.

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    Mindmap "Kostensteuern"

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