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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498) m.spät. Änd. legt die energiepolitischen Rahmenbedingungen für die Förderung von Strom aus KWK-Anlagen in Deutschland fest. Es ist die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/8/EC zur Förderung von gekoppelter Strom- und Wärmeerzeugung. Es hat seinen Vorgänger, das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus KWK, ersetzt. Wichtige Bestandteile des KWKG sind die Vergütung des in KWK-Anlagen erzeugten Stroms sowie die Förderung von (dem Ausbau von) Nah- und Fernwärmenetzen.

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