Anweisung an eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu der im Kreditbrief bezeichneten Höchstsumme auszuzahlen (Akkreditiv). Wer aufgrund eines Kreditbriefs Zahlung verlangt, muss sich als sein rechtmäßiger Inhaber legitimieren.
Der Reisekreditbrief ist eine Sonderform.