Kündigungsverzicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kündigungsverzicht im Mietvertrag; der Mieterschutz ist ohnehin sehr weitgehend. Dennoch wird in Mietverträgen oftmals ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart, der normalerweise dem Vermieter mehr Nutzen bringt als dem Mieter. Im Ergebnis bewirkt dies das Gleiche wie ein Zeitmietvertrag. Ein vorzeitiger Auszug des Mieters ist grundsätzlich nicht möglich, außer es liegen schwerwiegende Gründe vor. Der Vermieter muss daher bei der Vereinbarung eines Kündigungsverzichts eine Nachmieterregelung eingestehen.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Kündigungsverzicht
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