Direkt zum Inhalt

Küstengewässer

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Meeres, der sich an das Territorium um die Eigengewässer eines Staates anschließt und auf den sich die Souveränität des Küstenstaates erstreckt. Die Küstengewässer sind Teil des Staatsgebietes des Küstenstaates, der den Schiffen anderer Staaten allerdings das Recht der freien Durchfahrt einräumen muss. Die Breite der Küstengewässer gehört zu den völkerrechtlich lange umstrittenen Problemen. Art. 3 des Seerechtsübereinkommens vom 10.12.1982 begrenzt die Küstenmeerbreite auf zwölf Seemeilen.

    Vgl. auch Dreimeilenzone.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Küstengewässer"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Küstengewässer Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kuestengewaesser-39236 node39236 Küstengewässer node34484 Dreimeilenzone node39236->node34484
    Mindmap Küstengewässer Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kuestengewaesser-39236 node39236 Küstengewässer node34484 Dreimeilenzone node39236->node34484

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete